Dienstag, 23. Juni 2015

[Alles Evolution] “Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt” (BGH zu Sex als Ehepflicht, 1966)

[Alles Evolution] “Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt” (BGH zu Sex als Ehepflicht, 1966)

von Alles Evolution http://ift.tt/1TMXkSk

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen